Allgemeine Geschäftsbedingungen You Like GmbH (Stand 25.11.2025)
Die im Folgenden aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) der You Like GmbH (nachfolgend: „Agentur“) gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen der Agentur und ihrem Vertragspartner (nachfolgend: „Kunde“). Individualabreden bleiben in jedem Fall vorrangig. Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden der Agentur oder mit ihnen verbundener Dritter wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt und/oder die Agentur der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht widersprochen hat.

§ 1 Gegenstand des Vertrags
1.1 Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Webseiten, Landing-Pages, Conversion-Tracking, Social Media, Online-Marketing, Grafikdesign sowie entsprechende Beratungsleistungen, die darauf ausgerichtet sind, für den Kunden eine Steigerung des Traffics auf seinen Webseiten zu erzielen. Die Tätigkeit der Agentur beschränkt sich dabei ausschließlich auf Dienstleistungen sowie Beratungsleistungen, die auf eigenen Erfahrungssätzen beruhen. Erfolgs-, Umsatz-, Traffic- oder Reichweitegarantien werden dabei nicht übernommen. Auch schuldet die Agentur keinen bestimmten Werbeerfolg.
1.2 Die Agentur bietet die Einrichtung und Schaltung von Werbeanzeigen über „Google Ads“ an. Im Rahmen dieses Leistungsangebots übernimmt die Agentur die technische Umsetzung der Anzeigenschaltung auf der Google Ads Plattform für die vertraglich vorgesehene Dauer.
1.3 Die Agentur erhält für die Schaltung und Optimierung von Werbekampagnen keinerlei Provisionen, Rückvergütungen, Kickbacks oder sonstige geldwerte Vorteile von Google oder anderen Dritten.
1.4 Die Agentur arbeitet unabhängig von Plattform-Betreibern und verpflichtet sich, ausschließlich im Interesse des Kunden zu handeln.
1.5 Die Agentur weist darauf hin, dass etwaige Guthaben, Rabatte oder Promotions im Google-Ads-Konto (z. B. Startguthaben) ausschließlich dem Kunden zugutekommen.

§ 2 Vertragsschluss
2.1 Vor Abschluss des Vertrages führt die Agentur mit dem Kunden ein kostenloses telefonisches Erstgespräch zur Klärung des Vertragsumfangs durch.
2.2 Im Anschluss an das Gespräch übermittelt die Agentur dem Kunden auf Grundlage des Erstgesprächs ein Vertragsangebot über die in § 1 genannten Leistungen sowie die hierfür zu leistende Vergütung.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Vertragsangebot binnen sieben Werktagen per E-Mail bestätigt. Mit der Bestätigung wird der Inhalt des Angebots, einschließlich der Vergütung über die zu erbringenden Leistungen, verbindlicher Vertragsinhalt. Bestätigt der Kunde das Vertragsangebot nicht binnen der Annahmefrist, ist die Agentur nicht länger an das Angebot gebunden.
2.4 Enthält die Bestätigung des Kunden vom Vertragsangebot der Agentur abweichende Angaben, kommt der Vertrag erst mit der Auftragsbestätigung der Agentur zustande.

§ 3 Google-Ads-Budget und Kampagnensteuerung
3.1 Der Kunde legt das monatliche Werbebudget für Google Ads fest. Änderungen des Budgets während des laufenden Monats bedürfen einer Freigabe des Kunden mindestens in Textform.
3.2 Die Agentur ist berechtigt, innerhalb des freigegebenen Budgets eigenständig Gebote, Laufzeiten, Zielgruppen, Keywords, Kampagnenstrukturen und Ausspielungsorte anzupassen, soweit dies zur Optimierung der Kampagnenleistung erforderlich ist.
3.3 Die Agentur überwacht die Budgetauslastung und informiert den Kunden unverzüglich, wenn absehbar ist, dass das Budget vor Ablauf des Monats ausgeschöpft wird. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden mindestens in Textform wird das Budget nicht überschritten.
3.4 Die Agentur haftet nicht für von Google verursachte Abweichungen zwischen eingestelltem und tatsächlichem Budgetverbrauch (z. B. tagesaktuelle Schwankungen, algorithmische Budgetverteilungen oder Änderungen durch Google).
3.5 Die Klickkosten wie CPC/CPA werden – sofern das Google-Konto im Namen des Kunden geführt wird – direkt von Google gegenüber dem Kunden abgerechnet. Erfolgt die Abrechnung über ein von der Agentur verwaltetes Konto, stellt die Agentur die tatsächlichen Google-Kosten dem Kunden ohne Aufschlag weiter in Rechnung.

§ 4 Freigaben, Korrekturschleifen und Qualitätssicherung
4.1 Die Agentur übermittelt Entwürfe, Landingpages, Anzeigenvarianten oder sonstige Materialien dem Kunden zur Freigabe. Die Freigabe erfolgt mindestens in Textform.
4.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen in der Vergütung enthalten. Weitere Änderungen, Anpassungen oder zusätzliche Revisionen berechnet die Agentur nach Zeitaufwand, wobei sie hierfür ein Stundenhonorar von 120 netto enthält.
4.3 Mit Freigabe durch den Kunden übernimmt die Agentur unbeschadet der Haftung in Ziff. 11.1 und 11.2 keine Haftung mehr für inhaltliche oder rechtliche Fehler in Texten, Bildern oder Aussagen, die der Kunde vorgegeben, genehmigt oder eingebracht hat.
4.4 Verzögerungen infolge ausstehender Freigaben verlängern vereinbarte Liefer- und Umsetzungszeiten entsprechend.
4.5 Für Inhalte, Rechtstexte oder Werbeaussagen des Kunden prüft die Agentur keine rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Wettbewerbsrecht, UWG, Markenrecht, Heilmittelwerberecht). Das Risiko hierfür trägt der Kunde.

§ 5 Vergütungsanspruch
5.1 Der Vergütungsanspruch der Agentur für die Leistungen in Ziff. 1.1 entsteht jeweils zum Ende des Abrechnungsmonats.
5.2 Der Vergütungsanspruch der Agentur für die Leistungen in Ziff. 1.2 entsteht mit Online-Schaltung der Google Ad Anzeige.
5.3 Der Vergütungsanspruch wird jeweils mit Rechnungstellung fällig und ist binnen sieben Werktagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
5.4 Ab einer Verzugsdauer von 14 Tagen ist die Agentur berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen, bis ausstehende Zahlungen des Kunden gegenüber der Agentur einschließlich der Verzugszinsen vollständig beglichen sind. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens durch die Agentur bleibt hiervon unberührt. Der Agentur steht jedoch bei Zahlungsverzug kein Zurückbehaltungsrecht am Werbekonto des Kunden gem. Ziff. 8.10 zu.
5.5 Die Geltendmachung einer Aufrechnung oder eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden mit nicht rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen ist ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nur, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

§ 6 Mitwirkungspflichten
6.1 Der Kunde ist während der gesamten Zeit des Vertragsverhältnisses zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Zur angemessenen Mitwirkung zählt insbesondere die Überlassung aller Daten und Informationen, die für die Entwicklung der jeweiligen Website erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere je nach konkret geschuldetem Vertragsinhalt Bilder und Texte sowie die Überlassung der für die Vertragsdurchführung notwendigen technischen Zugänge (Zugangsdaten, Freigaben, Hosting, Website, SSL-Zertifikat, Google-Konten etc.)
6.2 Sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gem. Ziff. 6.1 nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, behält sich die Agentur vor, ihre geschuldete Leistung so lange auszusetzen, bis den jeweiligen Mitwirkungspflichten vollständig nachgekommen wurde. Etwaiger Mehraufwand, der durch Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung durch den Kunden entsteht, wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.3 Der Kunde stellt der Agentur alle für ihre Vertragsdurchführung benötigten Daten und Informationen unentgeltlich zur Verfügung. Diese werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zu vertraglichen Zwecken genutzt und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Kunden herausgegeben. Der Kunde garantiert, dass er zur Verwendung der übergebenen Daten und Dateien berechtigt ist.
6.4 Erfüllt der Kunde die vorstehenden Pflichten unzureichend, sodass die Agentur ihrer Verpflichtung zur Vertragsdurchführung nicht nachkommen kann, tritt auf Seiten der Agentur kein Schuldnerverzug ein.

§ 7 Subunternehmen
7.1 Es steht im eigenen Ermessen der Agentur, zur Vertragsdurchführung Subunternehmer einzusetzen, ausgenommen, die Parteien haben ausdrücklich etwas Anderweitiges vereinbart. Die Beauftragung von Subunternehmen hat nur in begrenztem Rahmen zu erfolgen und darf nicht im Widerspruch zu der Vergütung im Sinne der Ziff. 2.3 stehen.
7.2 Die Agentur ist berechtigt, den Subunternehmern die zur Erfüllung des Vertragsinhalts erforderlichen Daten des Kunden zur Verfügung zu stellen.

§ 8 Rechteeinräumung/ Rechteübertragung
8.1 Die Rechte am geistigen Eigentum an den Leistungen der Agentur, wie z.B. Konzepte, Ideen, Entwürfe und deren Umsetzung, verbleiben in allen Formen der Darstellung, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, bei der Agentur. Die Nutzungsrechte einer von der Agentur erbrachten Leistung gehen nur im Umfang des bei Vertragsschluss vereinbarten Umfangs an den Kunden über. Soweit nichts anderes vereinbart ist, überträgt die Agentur dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen ausschließenden Nutzungsrechte. Diese sind mit der gem. Ziff. 2.3 zu zahlenden Vergütung abgegolten. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der gesonderten Vereinbarung mindestens in Textform.
8.2 Der Kunde kann nach Vertragsende unter der Voraussetzung, dass keine offenen Rechnungen gegenüber der Agentur bestehen, sämtliche (übertragbaren) Rechte am geistigen Eigentum an den vertragsgemäßen Leistungen der Agentur erwerben. Der Erwerb erfolgt gegen Zahlung eines von den Parteien gesondert zu vereinbarenden Fixbetrags.
8.3 Soweit Leistungen für den Kunden erbracht werden, behält sich die Agentur das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung vor.
8.4 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen ohne gesonderte Vereinbarung mindestens in Textform kein Miturheberrecht.
8.5 Die Agentur ist berechtigt, die zur Vertragsdurchführung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur entsprechende Vollmacht zu erteilen. Insbesondere Bilderrechte können extern bezogen werden, um die Grafikumsetzung zu gewährleisten. Hierfür werden die Kosten separat in Rechnung gestellt. Übersteigen die Bilderlizenzkosten die Vergütung gem. Ziff. 2.3, ist eine separate Freigabe des Kunden erforderlich.
8.6 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss, ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
8.7 Reverse-Engineering hinsichtlich der von der Agentur vorgenommenen Änderungen der Website ist auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung in den Fällen der Ziff. 8.1 untersagt. Der Kunde verpflichtet sich, seine eventuellen Vertragspartner, an die er sein Nutzungsrecht an der betreffenden Website überträgt, in gleicher Weise zu verpflichten.
8.8 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erklärt sich der Kunde in den Fällen der Ziff. 8.1 damit einverstanden, dass, soweit technisch möglich, auf der von der Agentur zu optimierenden oder zu erstellenden Website und/oder im räumlichen Zusammenhang mit der Kreationsleistung von der Agentur für die Dauer der Nutzung von 12 Monaten der von ihr erbrachten Leistung ein Link mit folgendem Hinweis angebracht werden darf: „Kunde von You Like Marketing“ sowie ein Do-Follow-Link auf der Website eingebunden werden darf. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.
8.9 Will der Kunde formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, durch die möglicherweise eigene Rechte von der Agentur betroffen werden, ist hierzu die vorherige schriftliche Zustimmung von der Agentur sowie eine gesonderte schriftliche Vereinbarung über eine zusätzliche Vergütung an die Agentur erforderlich.
8.10 Werbekonten, die auf den Namen des Kunden oder in dessen Unternehmensbereich eingerichtet werden, bleiben ausschließliches Eigentum des Kunden. Auch nach Vertragsende bleibt der Kunde Kontoinhaber und behält uneingeschränkten Zugriff auf sämtliche darin enthaltenen Daten (insbesondere Keywords, Kampagnendaten, Conversion-Daten). Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur während der Vertragsdauer die zur Vertragserfüllung erforderlichen Zugriffsrechte und Berechtigungen auf das Werbekonto einzuräumen.
8.11 Soweit Werbemaßnahmen über ein von der Agentur betriebenes Werbekonto („Agenturkonto“) umgesetzt werden, bleibt dieses Konto auch nach Vertragsende im alleinigen Eigentum der Agentur. Der Kunde hat keinen Zugriff auf das Agenturkonto.

§ 9 Vertragsbeendigung
9.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
9.2 Es besteht eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.
9.3 Kündigungen bedürfen der Textform.
9.4 Unberührt hiervon bleibt in jedem Fall die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtern oder erheblich gefährdet sind. Dies ist insbesondere bei Einleitung der Zwangsvollstreckung sowie bei Beantragung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden der Fall, sofern diese Maßnahmen nicht unverzüglich wieder zurückgenommen werden. Darüber hinaus liegt auch bei Fällen der unberechtigten Zahlungseinstellung sowie der in Aussicht gestellten unberechtigten Zahlungseinstellung durch den Kunden trotz Abmahnung durch die Agentur einen wichtigen Grund dar.
9.5 Ausstehende Forderungen der Agentur gegen den Kunden werden mit der fristlosen Kündigung sofort fällig.
9.6 Mit dem Vorliegen der Ziff. 8.10 ist die Agentur verpflichtet, dem Kunden binnen 5 Werktagen nach Vertragsende die für die Zugriffsrechte erforderlichen Daten herauszugeben.
9.7 Mit dem Vorliegen der Ziff. 8.11 ist die Agentur verpflichtet, dem Kunden binnen 5 Werktagen nach Vertragsende alle wesentlichen Daten aus dem Agenturkonto, die die von der Agentur geschuldete Leistung betreffen, als exportierte Datei herauszugeben, insbesondere Kampagnenstrukturen, Keyword-Listen, Targeting-Einstellungen, Passwörter, Pixel-Tag-Strukturen, Analyse-Codes, Anzeigentexte, Tracking-Ereignisse wie GA4/Tag-Manager-Konfigurationen.
9.8 Mit der Herausgabe der Daten gem. Ziff. 9.6 und Ziff. 9.7 ist die Agentur verpflichtet, sämtliche Daten, die zur Vertragserfüllung nicht erforderlich sind und an denen die Agentur kein geistiges Eigentum hat, zu löschen.
9.9 Eigene Betriebsgeheimnisse, interne Vorlagen, Agentur-Know-how und interne Skripte sind von der Herausgabepflicht ausgenommen.

§ 10 Garantie, Gewährleistung
10.1 Die Agentur übernimmt weder eine Garantie noch eine Gewähr für die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, es sei denn, ein solcher ist ausdrücklich schriftlich durch die Agentur zugesichert worden.
10.2 Die Agentur schuldet keinen Erfolg für die Performance oder die Inhalte der geschalteten Anzeigen, es sei denn, ein solcher ist ausdrücklich vereinbart worden.
10.3 Soweit die Agentur ausnahmsweise Werkleistungen erbringt, hat der Kunde diese unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich und mindestens in Textform gegenüber der Agentur gerügt werden. Mängel, die bei einer sorgfältigen Untersuchung erkennbar sind, müssen mindestens in Textform binnen sieben Werktagen nach Erhalt gerügt werden. Andere Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Leistungsgegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar ist, zumindest in Textform gerügt werden. Eine Rüge erfolgt nur dann rechtzeitig, wenn sie der Agentur rechtzeitig zugeht. Andernfalls gilt die Werkleistung als genehmigt.

§ 11 Haftung, Verjährung
11.1 Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt
(a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
(b) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
(c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
(d) nach den zwingenden Vorschriften des Datenschutzrechts sowie
(e) im Umfang einer von ihr übernommenen Garantie.
11.2 Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Ziff. 11.1 haftet die Agentur für leicht fahrlässige Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.3 Die Agentur kann trotz Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt nicht ausschließen, dass bei der Platzierung von Werbung in Suchmaschinen und deren Ergebnisseiten, Websites, Foren, Chatrooms usw. auf diesen Seiten Hyperlinks o. ä. befinden, die den Zugriff auf andere Websites mit illegalen oder verwerflichen Inhalten ermöglichen. Die Agentur haftet daher unbeschadet der Ziff. 11.1 und 11.2nicht für eine derartige Verlinkung durch einen dritten Seitenbetreiber oder die Platzierung der Werbung auf solchen Seiten durch einen von der Agentur beauftragten Vermarkter.
11.4 Die Agentur haftet unbeschadet der Ziff. 11.1 und 11.2 nicht für Schäden, die durch die Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, Rechnerausfall bei Internetprovidern oder Online-Diensten, Kontensperrungen bei Suchmaschinen- oder sonstigen Dienste- oder Websitebetreibern, dem Ausfall des AD-Servers oder durch die Weitergabe von Software durch den Kunden an Dritte entstehen. Die Agentur haftet weiterhin nicht für Sperrungen des Google-Ads-Kontos, die auf Einstellungen, Inhalten, Verstößen oder unterlassenen Freigaben des Kunden beruhen.
11.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
11.6 Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Entstehung des Anspruchs und Kenntnis des Anspruchsgrundes, entsprechend § 199 Abs. 1 BGB. Ausgenommen hiervon sind die in Ziff. 11.1 geregelten Haftungsbestimmungen.

§ 12 Vertraulichkeit
12.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Durchführung dieses Vertrages von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z. B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch während der Dauer dieses Vertrages und über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, soweit die Gegenstände weiterhin Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse darstellen, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht bereits öffentlich bekannt oder müssen aufgrund einer gerichtlichen und/oder behördlichen Verfügung offengelegt werden. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
12.2 Die Vertragspartner machen geheimhaltungspflichtige Gegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Vertragsdurchführung benötigen. Diese Personen sind über diese Geheimhaltungsverpflichtung zu informieren.

§ 13 Datenschutz
13.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche für sie jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner jeweils geltenden Fassung sowie gegebenenfalls anwendbare landesrechtliche oder sonstige nationale und europäische Datenschutzbestimmungen.
13.2 Die Datenschutzbestimmungen der Agentur finden sich unter https://youlikemarketing.de/datenschutz/.
13.3 Sofern und soweit die Agentur im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
13.4 Der Kunde ist verpflichtet, die auf der Landingpage eingesetzten Tracking- und Marketingtools durch ein wirksames Consent Tool DSGVO-konform einzubinden.

§ 14 Werbung
14.1 Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen ihrer Eigenwerbung auf die mit dem Kunden bestehende Geschäftsbeziehung Bezug zu nehmen, z. B. durch Nennung des Kundennamens oder Verweis auf die erbrachten Leistungen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
14.2 Die Verwendung von Marken, Logos oder Bildmaterial des Kunden bedarf stets einer vorherigen Freigabe durch den Kunden in Textform.
14.3 Die Referenznutzung ist auf einen Zeitraum von maximal 24 Monaten ab Vertragsende beschränkt, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.

§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis.
15.2 Die Agentur ist berechtigt, Forderungen gegen den Kunden an Dritte, auch an Inkassounternehmen und im Wege des Factorings, abzutreten.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder Lücken aufweisen, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die ganzen oder zum Teil unwirksamen Bestimmungen sollen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss des Vertrages diesen Punkt bedacht hätten.
15.4 Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von der Agentur in Mannheim vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland in ein anderes Land verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu verklagen.
15.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.